8 Garantie
8.1 - 10 Jahre Ersatzteilnachkaufgarantie
Der VERKÄUFER bietet dem KÄUFER bezüglich aller angebotenen Pavillons, Faltpavillons, Gartenpavillons, Partyzelte, Lagerzelte und Kombizelte eine Ersatzteilnachkaufgarantie von 10 Jahren.
8.2 - 5 Jahre Durchrostungsgarantie
Der VERKÄUFER bietet dem KÄUFER bezüglich aller angebotenen Pavillons, Faltpavillons, Gartenpavillons, Partyzelte, Lagerzelte und Kombizelte eine Durchrostungsgarantie von 5 Jahren.
8.3 - 2 Jahre Konstruktionsgarantie
Der VERKÄUFER bietet dem KÄUFER bezüglich aller angebotenen Pavillons, Faltpavillons, Gartenpavillons, Partyzelte, Lagerzelte und Kombizelte eine Konstruktionsgarantie von 2 Jahren.
8.4 - Garantiebedingungen
Die gewährte Garantie gilt für Einkäufe beim VERKÄUFER (stabilezelte.de). Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum und beträgt zehn, fünf oder zwei Jahre. Als Kaufnachweis ist die Rechnung oder ein entsprechender Zahlungsbeleg aufzubewahren und bei Inanspruchnahme der Garantie vorzulegen.
8.5 - Garantieumfang
1. Der VERKÄUFER gewährt eine Konstruktionsgarantie von 2 Jahren auf das Gestell. Diese Garantie umfasst alle Stangen und Verbindungsteile sowie hieran angebrachte Druckknöpfe, Arretierungsbolzen, Federn, Feder-, Falt- und Scherenmechanismen, Schrauben und Nieten. Ausgenommen von dieser Garantie sind alle Planenteile und Spanngummis.
2. Der VERKÄUFER gewährt eine 5-jährige Durchrostungsgarantie auf alle Metallteile. Sollte eines der Gestängeteile (Stahlrohrstangen, Stahlrohrverbinder und Tellerfüße mit Stahlrohr) von einem unserer Pavillons oder Zelte durchgerostet sein, d.h., dass im Material ein Loch durch Korrosion entstanden ist, tauscht Der VERKÄUFER dieses kostenfrei aus. Keine Durchrostung im Sinne dieser Erklärung liegt vor, wenn sich lediglich ein äußerlich sichtbarer Rostansatz an dem Gestänge zeigt.
3. Der VERKÄUFER gewährt eine 10-jährige Ersatzteil-Nachkaufgarantie. Der KÄUFER erhält mindestens 10 Jahre lang alle Ersatzteile passend für sein erworbenes Zelt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die passenden Teile im Laufe der Zeit in Farbe, Form oder Qualität verändern können, jedoch immer passend sind und die Nutzung des Produktes somit nicht einschränken. Hierbei hat der KÄUFER die Möglichkeit ab Kaufdatum mindestens 10 Jahre lang alle Ersatzteile zu Ihrem erworbenen Produkt nachzukaufen.
8.6 - Garantiefall
Zur Anmeldung eines Garantiefalls kann der KÄUFER dem VERKÄUFER in Textform unter den unter 1.1 genannten Adressdaten kontaktieren, eine E-Mail zusenden oder einfach das Kontaktformular nutzen.
Zur Beurteilung, ob es sich um einen Garantiefall handelt, benötigt der VERKÄUFER vom KÄUFER aussagekräftige Lichtbilder des betroffenen Bauteils, für welches Garantieansprüche angemeldet werden sollen, welche am besten per E-Mail an die oben genannten Kontaktdaten übermittelt werden müssen.
Innerhalb einer angemessenen Frist ab der Unterrichtung über den Garantiefall wird der Sachverhalt geprüft und wenn ein Garantiefall vorliegt, wird das Teil repariert oder ein gleiches oder vergleichbares Ersatzteil geliefert. Die Kosten für das nachgelieferte Produkt und die Lieferung übernimmt der VERKÄUFER.
Der KÄUFER hat das auszutauschende Teil bis zur vollständigen Nachlieferung durch den VERKÄUFER aufzubewahren, da dieses eventuell aus Qualitätssicherungsgründen geprüft werden muss. Der VERKÄUFER behält sich insofern vor, dass das auszutauschende Teil auf Kosten des KÄUFERS an den VERKÄUFER gesandt werden muss
8.7 - Garantieausschluss
Das erworbene Produkt fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Eintritt des Garantiefalles in Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden können.
Mängel müssen dem VERKÄUFER innerhalb von zwei Monaten nach dessen Kenntnis angezeigt werden.
Es kann keine Garantie übernommen werden für alle Planenteile und Spanngummis und Schäden durch äußere Einflüsse jeglicher Art (z.B. Wetter), gewerbliche Nutzung oder infolge übermäßiger Beanspruchung, Zweckentfremdung, Manipulation, sowie aufgrund unsachgemäßer Handhabung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind daher insbesondere Verschleiß, dass Aufbrauchen der Waren, oder Mängel, die aufgrund von Umständen eingetreten sind, die aufgrund falscher Nutzung oder aufgrund eines Verhaltens entstanden sind, dass nicht in den Verantwortungsbereich des VERKÄUFER fällt.
Die Garantie ist auch für die Fälle ausgeschlossen, bei denen die Mängel dadurch entstanden sind, dass die jeweiligen Gebrauchsanweisungen nicht befolgt worden sind.
Der VERKÄUFER behält sich vor, die eingesandten Produkte oder Bilder zunächst auf die hier normierten Garantievoraussetzungen hin zu prüfen.
Der VERKÄUFER weist darauf hin, dass sich im Garantiefall die Garantiezeit selbst nicht verlängert. Selbstverständlich kann in diesen Fällen auch keine neue Garantiezeit von noch einmal zehn, fünf oder zwei Jahren eingeräumt werden. Die Restgarantiezeit für das ursprünglich gekaufte Produkt wird jedoch auch weiterhin Bestand haben.
8.8 - Gesetzliche Mängel- und Produkthaftungsansprüche
Die gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, deren Inanspruchnahme unentgeltlich ist, bestehen zusätzlich zu Garantien und werden durch die Garantien nicht eingeschränkt. Die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.