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Wird eine Aufstellgenehmigung für den Pavillon benötigt?

Grundsätzlich lautet die Antwort auf diese Frage: Nein, da es sich bei einem Pavillon um ein sogenanntes “Fliegendes Bauwerk” handelt. Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.

Die Notwendigkeit einer Genehmigung hängt von der Grundfläche des Pavillons ab. Jedes Bundesland hat hierzu unterschiedliche Richtwerte. So liegt die Grenze beispielsweise in Hamburg bei 30 m², während in Brandenburg 75 m² maßgeblich sind.

Wir empfehlen, sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde über die konkreten Anforderungen und Bestimmungen zu informieren.

https://www.stabilezelte.de/FAQ-Haeufig-gestellte-Fragen/Wissenswertes/Wird-eine-Aufstellgenehmigung-fuer-den-Pavillon-benoetigt