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Wird eine Aufstellgenehmigung für den Pavillon benötigt?

Grundsätzlich lautet die Antwort auf diese Frage: Nein – in der Regel ist für einen Pavillon keine Genehmigung erforderlich, da es sich um ein sogenanntes „Fliegendes Bauwerk“ handelt. Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt auf- und abgebaut zu werden.

Ob Sie dennoch eine Genehmigung benötigen, hängt von der Grundfläche des Pavillons ab. Die zulässigen Grenzwerte können je nach Bundesland unterschiedlich sein – beispielsweise liegt die Grenze in Hamburg bei 30 m², während in Brandenburg 75 m² maßgeblich sind.

Wir empfehlen, sich vor dem Aufbau bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung oder dem örtlichen Bauamt über die konkreten Anforderungen und Bestimmungen zu informieren.